10.11.2025

 

Änderungen im FSC-Marken und Aussagesystem

Anpassungen im Zuge der EU-Richtlinie EmpCo

© FSC

Weltweit verschärfen Gesetzgeber die Regeln gegen Greenwashing. Ein zentraler Treiber ist die EU-Richtlinie EmpCo, die im September 2026 in Kraft tritt. Sie stellt hohe Anforderungen an Nachweis und Präzision von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase.

FSC hat sein Marken- und Aussagensystem deshalb umfassend geprüft und zwei zentrale Entscheidungen getroffen:

  1. Claim «Forests For All Forever» läuft aus. Eine unabhängige Analyse zeigt: Die Aussage ist zu weit gefasst und künftig nicht mehr gesetzeskonform.
  2. Das FSC-Werbefeld wird für Werbelizenznehmende eingestellt. Das Werbefeld (Logo, Lizenznummer, Erklärsatz) wird unter der EmpCo-Richtlinie als Nachhaltigkeitslabel eingestuft. Es müsste künftig von einer unabhängigen Stelle überwacht werden. Da viele Werbelizenznehmende im EU-Markt tätig sind, beendet FSC das Werbefeld vollständig, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Nutzung des FSC-Logos bleibt möglich, jedoch ohne das bisherige Werbefeld-Design.

FSC Bewerbung in Kommunikationsmaterialien ab September 2026

Bei Verwendung von FSC-Warenzeichen in Kommunikationsmaterialien müssen folgende Elemente für jegliche Verwendung der FSC-Warenzeichen (Logo, Initialen) ersichtlich sein:

  • FSC-Lizenznummer (N00xxxx)
  • FSC-Webseite (www.fsc.org)
  • FSC-Werbespruch

Beispiele:

  • Mehr über FSC® erfahren | www.fsc.org | N00xxxx
  • Achten Sie auf FSC®-zertifizierte Produkte | www.fsc.org | N00xxxx

Alternativ zur Wortmarke FSC® kann auch das Baumlogo, die FSC ‘check tree’ mark, verwendet werden.

 

Bei Fragen steht Ihnen FSC Schweiz jederzeit gerne zur Verfügung: info@fsc-schweiz.