10.11.2025
Änderungen im FSC-Marken und Aussagesystem
Anpassungen im Zuge der EU-Richtlinie EmpCo
Weltweit verschärfen Gesetzgeber die Regeln gegen Greenwashing. Ein zentraler Treiber ist die EU-Richtlinie EmpCo, die im September 2026 in Kraft tritt. Sie stellt hohe Anforderungen an Nachweis und Präzision von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase.
FSC hat sein Marken- und Aussagensystem deshalb umfassend geprüft und zwei zentrale Entscheidungen getroffen:
- Claim «Forests For All Forever» läuft aus. Eine unabhängige Analyse zeigt: Die Aussage ist zu weit gefasst und künftig nicht mehr gesetzeskonform.
- Das FSC-Werbefeld wird für Werbelizenznehmende eingestellt. Das Werbefeld (Logo, Lizenznummer, Erklärsatz) wird unter der EmpCo-Richtlinie als Nachhaltigkeitslabel eingestuft. Es müsste künftig von einer unabhängigen Stelle überwacht werden. Da viele Werbelizenznehmende im EU-Markt tätig sind, beendet FSC das Werbefeld vollständig, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Nutzung des FSC-Logos bleibt möglich, jedoch ohne das bisherige Werbefeld-Design.
FSC Bewerbung in Kommunikationsmaterialien ab September 2026
Bei Verwendung von FSC-Warenzeichen in Kommunikationsmaterialien müssen folgende Elemente für jegliche Verwendung der FSC-Warenzeichen (Logo, Initialen) ersichtlich sein:
- FSC-Lizenznummer (N00xxxx)
- FSC-Webseite (www.fsc.org)
- FSC-Werbespruch
Beispiele:
- Mehr über FSC® erfahren | www.fsc.org | N00xxxx
- Achten Sie auf FSC®-zertifizierte Produkte | www.fsc.org | N00xxxx
Alternativ zur Wortmarke FSC® kann auch das Baumlogo, die FSC ‘check tree’ mark, verwendet werden.
Bei Fragen steht Ihnen FSC Schweiz jederzeit gerne zur Verfügung: info@fsc-schweiz.
